Gültigkeit der AGB - Mit Abschluss des schriftlichen Pflegevertrages, akzeptiert der Tierbesitzer diese AGB mit seiner Unterschrift. Gesonderte Vereinbarungen, die von den gegenständlichen AGB abweichen, müssen schriftlich im Pflegevertrag niedergeschrieben und von der Hundepension bestätigt werden, ansonsten sind sie nicht gültig.
Vertragsabschluss - Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung des Tieres. Der Vertrag kommt durch die Unterschrift des Pflegevertrages durch den Hundehalter mit der Hundepension zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Voraussetzungen - Die Hundepension nimmt ausdrücklich nur Hunde auf, die über eine aktuellen Impfpass und ausreichenden Impfschutz verfügen (6-Fach-Impfung Staupe, Parvovirose, H.c.c., Leptospirose, Zwingerhusten und Tollwut). Der Impfpass ist im Original mitzubringen. Des Weiteren nimmt die Hundepension nur Hunde auf, die keine ansteckenden und übertragbaren Krankheiten haben, stubenrein, entwurmt, gechipt, registriert und bestenfalls kastriert oder hormongechipt sind. Hunde mit einem schlechten Sozialverhalten, einem ausgeprägten Jagd- oder Sexualverhalten, können hier leider nicht betreut werden. Die regelmäßige Wurmkur schützt nicht vor Giardien, deswegen ist eine vom Tierarzt ausgestellte „Giardien-Befreiung“ vorzulegen. Alternativ wird ein Schnell-Test in der Hundepension zu Beginn des Aufenthaltes durchgeführt und in Rechnung gestellt (Kosten 29 Euro). Ein Zeckenschutz ist dringend zu empfehlen. Die Hundepension behält sich das Recht auf Ablehnung eines Hundes vor, wenn festgestellt wird, dass die Hunde nicht zusammen harmonieren, falsche Angaben im Pflegevertrag gemacht wurden, Unarten ersichtlich werden oder die Betreuung des Tieres zu anderen Problemen führen könnte.
Pflichten des Tierbesitzers - Der Tierbesitzer ist verpflichtet die Gewohnheiten, eventuelle Gefahren und den Gesundheitszustand (inkl. gesundheitl. Einschränkungen und Läufigkeit bei Hündinnen), Allergien und Unverträglichkeiten des Tieres genau zu erläutern. Dies betrifft auch jegliche Verhaltensmuster, die für die Betreuung des Tieres in Zusammenhang stehen: wie z.B. Angststörungen (Gewitter, Radfahrer, Männer), Verträglichkeit gegenüber Artgenossen, Hang zum Jagen oder Weglaufen. Diese sind im Pflegevertrag aufzuführen. Der Tierbesitzer erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt, dies in Kauf nimmt und die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung des Hundes selbst trägt. Eine gültige Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Gesetz (!) und muss eventuell auftretende Schäden an anderen Tieren decken. Der Tierbesitzer bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für Menschen und andere Hunde darstellt. Sollte eine tierärztliche Behandlung nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierbesitzers durchgeführt. Im Pflegevertrag besteht die Möglichkeit den Haustierarzt einzutragen, ansonsten wird die Tierklinik Dr. Kröll in Erfurt-Gispersleben, die sich in unmittelbarer Nähe befindet und über einen Bereitschaftsdienst verfügt, von der Hundepension genutzt. Bringt ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit oder wird festgestellt dass, das Tier nicht über die nötigen Impfungen verfügt (siehe Voraussetzungen), trägt der Tierbesitzer die dadurch entstehenden Kosten für Reinigungsarbeiten, umfangreiche Desinfektion und die Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besuchertiere. Wird eine Erkrankung oder eine Verhaltensauffälligkeit seitens des Tierbesitzers bewusst verschwiegen, gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Tierbesitzers. Die Hundepension übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden. Sind Zusatzvereinbarungen für die medizinische Versorgung (z.B. Verabreichung von Medikamenten) erforderlich, sind die Medikamente, Pflegeartikel, Verbandsmaterial ect. vom Tierbesitzer bereitzustellen und die Versorgung genau zu erklären. Bitte berücksichtigen sie, dass die Hundepension selbst über keinen Veterinärmediziner verfügt und für die Erstversorgung regelmäßig geschult wird.
Pflichten der Hundepension - Die Hundepension „Grünes Hundehotel“ Inh. Franziska Eckardt verpflichtet sich, die Tiere in ihrer Obhut in fürsorglicher und vertrauenswürdiger Weise, unter Beachtung des Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, sowie dessen Nebenbestimmungen, zu betreuen. Bei Gefahr für Gesundheit und Leben des Tieres, werden der im Pflegevertrag angegebene Tierarzt und der Tierbesitzer sofort kontaktiert. Ist dieser Tierarzt nicht erreichbar oder besteht ein akuter Notfall, wird der nächstgelegenste Tierarzt aufgesucht. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Tierbesitzer zu. Fällt während des Betreuungszeitraumes ein außergewöhnliches Verhalten beim Tier auf, werden diese umgehend an den Tierbesitzer gemeldet. Verstirbt das Tier, verbleiben die sterblichen Überreste beim Tierarzt. Entläuft das Tier, wird dies umgehend an den Tierbesitzer gemeldet und alle erforderlichen Schritte eingeleitet (Informierung des zuständigen Tierheimes, Anzeige bei der Polizei, Tierdatenbanken informieren, Tasso-Such-Eintrag usw.).
Unterbringung und Betreuung - Der Tierhalter hatte vor Vertragsabschluss im Rahmen eines Besichtigungstermins die Gelegenheit, das Grundstück, die Wohnung, die Lage, die Gegebenheiten und dessen Einzäunungen zu begutachten. Der Tierhalter erklärt sich mit Art und Beschaffenheit der Hundehaltung einverstanden. Dem Tierhalter ist bekannt, dass sein Hund sich grundsätzlich unangeleint auf dem Grundstück bewegen kann und erklärt sich mit dieser Haltungsform ausdrücklich einverstanden. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle einer unzureichenden Versorgung des Tieres (z.Bsp. bei familiären Notfällen oder einer plötzlichen Erkrankung der Betreuungsperson), eine vertretende Betreuungsperson veranlasst wird, das Tier während dieses Zeitraumes zu versorgen.
Preise der Hundepension, Zusatzleistungen und Heilbehandlungen - Die Preise für die Hundepension, Zusatzleistungen und Heilbehandlungen innerhalb eines Aufenthaltes in der Hundepension, sind festgelegt und werden mit Unterschrift des Pflegevertrages akzeptiert. Fallen Zusatzkosten an, die Aufgrund eines Mehraufwandes entstehen (Tierarztfahrten, Reinigungskosten, zusätzliche Futtermittel) werden diese zusätzlich verrechnet und sind vom Tierbesitzer zu bezahlen. Hier weise ich nochmal ausdrücklich darauf hin dass, Futtermittel, Hundebettchen, Kotbeutel ect. vom Tiereigentümer mitzubringen sind. Wenn die Fütterung und die Bereitstellung von Hundekörbchen, Decken usw. durch die Hundepension erfolgen sollen, fallen zusätzliche Kosten pro Kalendertag an. Wird ein Hund verschmutzt bzw. ungepflegt in der Pension abgegeben oder sind die mitgebrachten Bedarfsgegenstände verschmutzt, wird die Pflege des Hundes und die Reinigung der Bedarfsgegenstände in Rechnung gestellt. Verursacht der Hund in den Wohnräumen starken Schmutz (z.Bsp. wegen Unreinheit bzw. Markieren, Mülleimer ausräumen ect.) wird eine desinfizierende Grundreinigung der Wohnung (29,00 Euro) in Rechnung gestellt. (Bitte beachten Sie hierzu die Preisliste).
Abholung - Der Tierbesitzer verpflichtet sich, der Hundepension Verspätungen beim Bringen oder Abholen des Tieres unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Zeitpunkt oder einvernehmlicher Verlängerung der Aufenthaltsdauer, werden die zusätzlichen Tage dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten, bei Nichtabholung des Hundes einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung des Hundes und wenn keinerlei Meldung erfolgt, spätestens nach zwei Tagen, ist es der Tierpension vorbehalten, den Hund ins Tierheim zu bringen. Evtl. Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
Haftung und Haftungsausschluss - Die Betriebshaftpflichtversicherung besteht und haftet für Sachschäden und Schäden an den in Obhut gegebenen Tieren nur soweit, als diese Schäden auf fahrlässiges Handeln der Tierbetreuerin zurückzuführen sind. Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Halsbänder, Spielzeug etc.), Erkrankungen oder Verletzungen die während des Betreuungszeitraumes entstanden sind oder Scheinschwangerschaften bzw. Schwangerschaften. Der Tierbesitzer bestätigt, dass eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (Kopie als Anlage) und die Folgeprämien bezahlt sind, so dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht.
Anzahlung und Rücktritt - Hundepension: Bei der Buchung eines Aufenthaltes (mit Übernachtung) ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises zu leisten. Sollte der Aufenthalt bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn vom Hundehalter storniert werden, verbleibt die Anzahlung bei der Hundepension und wird nicht ersetzt! Die Zahlung des Gesamtpreises muss spätestens beim Check-In erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollte die Betreuung frühzeitig durch den Hundebesitzer abgebrochen oder der Aufenthalt aus anderen Gründen verkürzt werden, kann leider keine Rückerstattung erfolgen weil der Ferienplatz verbindlich gebucht wurde. Das Hundehotel behält sich das Recht vor, eventuell aufgetretene Schäden, Zusatzleistungen etc. nachträglich in Rechnung zu stellen.
Sonderregelung der Hunde-Tagesstätte: Die Wunschtermine für einen vollen Monat, sollten zu Monatsbeginn bei der Hundetagesstätte angezeigt werden. Da wir nur eine begrenzte Anzahl Hunde aufnehmen, muss es für uns planbar sein. Versäumt ein Tagesgast seinen Aufenthalt oder kommt aufgrund von Krankheit nicht, können wir darauf leider keine Rücksicht nehmen und stellen den Betrag Rechnung. Sollten Tagesgäste außerhalb der regulären Öffnungszeiten gebracht oder abgeholt werden, wird dieser Tag als Hundehotelaufenthalt berechnet.
Datenschutz und Verschwiegenheit - Der Tierbesitzer wird die durch den Vertragsabschluss bekannt gewordenen Daten des Auftraggebers lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Pflegevertrages erheben, bearbeiten, speichern und vertraulich behandeln. Bekannt gewordene Informationen und Angelegenheiten des Tierbesitzers werden während und auch nach der Vertragsbeendigung nicht weitergegeben. Zur Pflege des Tieres notwendige Dinge, wie z.B. Impfpass, Spielsachen usw. werden nach Vertragsbeendigung umgehend an den Tierbesitzer zurückgegeben.
Veröffentlichung von Fotos - Der Tierbesitzer hat die Möglichkeit im Pflegevertrag, die Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos, z.B. auf unserer Internetseite, den Sozialen Medien oder zu Werbezwecken, zu erteilen oder zu verneinen. Dies betrifft nur die Veröffentlichung, nicht aber das allgemeine Fotografieren Ihres Tieres. Sie erhalten von mir regelmäßig Fotos (z.B. via WhatsApp), um stets über unsere Ausflüge und dem Befinden des Hundes informiert zu sein. Für Videotelefonie gilt die Datenschutzbestimmung des jeweiligen Betreibers.
Schlussbestimmung - Der Tierbesitzer bestätigt, die AGB´s der Hundepension gelesen und akzeptiert zu haben. Eine Kopie der AGB´s wurde dem Tierbesitzer bei der Unterzeichnung des Pflegevertrages ausgehändigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Schamanische Praxis
Die Anwendungen der Schamanischen Praxis für Mensch und Tier ersetzen keinen
Arzt! Die Anwendungen in der Praxis ersetzen keinen Arzt / Tierarzt, Apotheker oder
Heilpraktiker. Eine bestehende ärztliche Behandlung darf daher nicht unterbrochen oder gar
abgebrochen werden. Ich wünsche mir für Sie, eine ganzheitliche Zusammenarbeit, zum
Wohle Ihrer Gesundheit und der Gesundheit Ihres Tieres.
Verantwortung und Haftung
Sie nehmen in eigener Verantwortung an den energetischen Heilbehandlungen, Wellness-
Anwendungen, Workshops oder Kursen in der Schamanischen Praxis teil.
Ich bin dazu verpflichtet Sie darüber zu informieren, dass der Besuch in meiner Praxis, bei
länger anhaltenden seelischen sowie körperlichen Beschwerden, das Aufsuchen eines Arztes
(Facharztes) nicht ersetzt. Ein Heilversprechen kann ich Ihnen nicht geben, da jeder Mensch
für die Umsetzung meiner geleisteten Arbeit und Ratschläge, in seinem Denken, Handeln und
Fühlen, selbst verantwortlich ist. Vielmehr sollten Sie mein Angebot als wertvolle Ergänzung
in Ihrem Leben oder bei bestehenden gesundheitl. Behandlungen und Therapieformen,
nutzen. Ihr Wohl und das Wohl Ihres Haustieres, liegt mir sehr am Herzen!
Hilfsmittel und Materialien - Die in der Schamanischen Praxis verwendeten Räucherwerke, Heilsteine, Ätherischen Öle, Federn, Stoffe und Instrumente stammen von externen Anbietern und sind nach besten Wissen und Gewissen ausgewählt worden. Für diese Produkte, die auf Wunsch zur häuslichen Weiterbehandlung erstanden werden können, übernehme ich keine Haftung für evt. auftretenden Nebenwirkungen, z.B. bei Allergie einer im Haushalt lebenden Person oder bei unsachgerechten Umgang.
Absagen von Terminen
Mit der mündl. oder elektr. Terminbestätigung, erklären Sie sich damit einverstanden, bei
einer Absage (48 Std. vor dem Termin) die Kosten in Höhe von 39 Euro zu leisten.
Mit der mündl. oder elektr. Bestätigung einer Kursteilnahme, erklären sie sich damit
einverstanden, bei einer Absage (1 Woche vor Kursbeginn) die Kosten
in Höhe von 49 Euro zu leisten.
Fotogenehmigung und Verwendung
Fotos die von Behandlungen oder in Kursen gemacht werden, dürfen nur nach Ihrer
Zustimmung auf meiner Internetseite veröffentlicht werden. Gegenteilig bedarf es auch
meiner ausdrücklichen Zustimmung, wenn sie Fotografien, Videos oder Tonmitschnitte
erstellen und veröffentlichen wollen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Vorträge, Seminare und Workshops
1. Abschluss des Vertrages
Die Teilnahme setzt die eine ordnungsgemäße Anmeldung und Teilnahmebestätigung voraus.
Die Teilnahme beginnt immer mit Seminarbeginn auch bei späterem Einstieg. Die Daten
des/der Teilnehmer(in), werden EDV-gestützt gemäß den Richtlinien des
Bundesdatenschutzgesetztes intern verarbeitet und dürfen für Information über weitere
Seminare und Informationen vom Grünen Hundehotel – Franziska Eckardt, Demminerstr. 4,
99091 Erfurt verwendet werden. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr
gemäß Beschreibung.
2. Anmeldebestätigung
Sie erhalten sofort nach Eingang Ihrer Anmeldung von uns eine schriftliche Bestätigung. Wir
behalten uns vor, das Seminar vor Beginn, auch kurzfristig aus wichtigem Grund zu
stornieren. Wichtige Gründe können u.a. sein Krankheit des Dozenten oder zu geringe
Teilnehmerzahl. In diesem Fall sind wir nur zur Erstattung bereits gezahlter Seminargebühren
verpflichtet. Weitergehende Ersatzzahlung für z.B. Übernachtungskosten, Stornierungskosten
für Hotels, Verkehrsmittel sind ausgeschlossen.
3. Leistungen
Wir verpflichten uns zu den Leistungen gemäß den einzelnen Seminarbeschreibungen.
4. Unterkunft
Wir bitten Sie, notwendige Hotelreservierungen selbst vorzunehmen. Auf Wunsch
informieren wir Sie gern über Unterkunftsmöglichkeiten oder sie nutzen gegen Aufpreis die Ferienwohnung bei uns im Hause.
5. Wechsel des Dozenten und des Unterrichtsortes
Ein Wechsel der Dozenten oder des Unterrichtsraumes am gleichen Standort berechtigt den
Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgelts.
6. Stornierung der Anmeldung oder Fehlende Teilnahme
Sollten Sie nicht am Seminar teilnehmen können oder die Leistung nicht in Anspruch
nehmen, so entstehen Ihnen keine Kosten, wenn wir spätestens 4 Wochen vor Beginn des
Seminars eine schriftliche Abmeldung von Ihnen erhalten. Geht uns Ihre schriftliche
Abmeldung bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Seminars zu, berechnen wir Ihnen
eine Stornierungsgebühr von 50% der Seminargebühr. Bei späterer Abmeldung ist die volle
Seminargebühr fällig. Die Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Stornierungserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der
Postanschrift vom Grünen Hundehotel, Franziska Eckardt, Demminerstr. 4, 99091 Erfurt. Es
steht Ihnen jedoch frei, einen Ersatzteilnehmer in das Seminar zu entsenden.
7. Zahlung
Die Höhe der Seminargebühr entnehmen Sie bitte der Seminarbeschreibung. Über den
Online-Shop können sie unter der Kategorie "Seminare", ihren Wunschtermin einfach und
unkompliziert buchen und bezahlen.
8. Teilnehmerzahl
Zur effizienten Durchführung des Seminars und zur Einhaltung eines hohen
Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt. Anmeldungen werden in der
Reihenfolge ihres Eingangs bei uns berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen daher eine
frühzeitige Anmeldung.
9. Teilnehmerpflichten
Der/Die Teilnehmer/ in verpflichtet sich, über die ihm/ ihr während eines Seminars bekannt
gewordenen vertraulichen Umstände anderer Teilnehmer stillschweigen gegenüber Dritten zu
wahren. Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer in angemessener Weise an den Arbeiten
während eines Seminars mit zu arbeiten.
Werbemassnahmen der Teilnehmer sind grundsätzlich während der gesamten Seminardauer
untersagt und führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Seminar.
Jeder Teilnehmer darf die bereitsgestellten Seminarunterlagen für seine persönlichen Zwecke
nutzen. Eine Verfielfältigung jeglicher Art und Nutzung, Verkauf und/oder Weitergabe an
Dritte ist untersagt.
Jeder Teilnehmer ist verspflichtet die Coronabedingten Hygienemassnahmen (Hygieneplan) sorgfältig zu lesen und einzuhalten.
10. Haftung -Das Grüne Hundehotel haftet für Personen- und Sachschäden nur bei grober Fahrlässigkeit sowie bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten, im übrigen haftet das Grüne Hundehotel oder dessen Erfüllungsgehilfen (externe Dozenten) nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Das Grüne Hundehotel – Hundefriseur
Gültigkeit der AGB - Das Grüne Hundehotel führt nach Absprache mit dem Tierhalter die vorab gesprochenen Dienstleistungen durch. Alle Pflegehandlungen erfolgen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den fachlichen Qualitätsanforderungen einer zeitgemäßen Hundepflege. Wünsche, die das Wohl des Hundes gefährden könnten, werden nicht ausgeführt. Die Vertragsdauer ist auf den Zeitraum der zur Hundepflege benötigten Zeit befristet.
Voraussetzungen - Behandelt werden nur haftpflichtversicherte, geimpfte und entwurmte Hunde. Der Hundehalter haftet für Schäden durch sein Tier, sofern diese durch Information an die Betreiberin abwendbar gewesen wären. Das Grüne Hundehotel behält sich das Recht vor, eine Behandlung abzulehnen wenn der Hund eine Gefahr für andere darstellt, eine Ansteckungsgefahr von ihm ausgeht (z. B. Flöhe, eitrige Wunden, Durchfall, Milbenbefall etc.) oder die Gegebenheiten vor Ort keine ordnungsgemäße Sicherung und Pflege zulassen. Der Tierbesitzer muss vor der Behandlung auf alle gesundheitl. Einschränkungen des Tieres, möglichen Allergien oder anderen Gefahren, hinweisen. Dies betrifft auch jegliche Verhaltensmuster die für die Pflege wichtig sind, z.B. Angststörungen (Föhn, Wasser), Unverträglichkeit gegenüber Artgenossen, Hang zum Beißen oder Weglaufen.
Schäden und Haftung - Richtet der Hund während des Aufenthalts im Grünen Hundehotel Schäden an Personen, Mobiliaren, Sachen oder anderen Tieren an, trägt der Tierbesitzer die entstehenden Kosten. Bei Verletzungen oder Schäden am Hund, die während der Behandlung entstehen (z.B. bei starken Verfilzungen, Hautrötungen, unbekannte Allergie auf Pflegeprodukte, starker Unruhe des Hundes) kann das Grüne Hundehotel nicht haftbar gemacht werden, da sich die Haftung ausdrücklich nur auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Der Tierhalter wurde im Rahmen einer Besichtigung über die Gegebenheiten vor Ort, die Arbeitsweise und mögliche Risiken bei der Behandlung seines Hundes aufgeklärt. Der Tierhalter erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass der Gesundheitszustand des Hundes, das Tierschutzgesetzt und seine Nebenbestimmungen immer oberste Priorität haben und ggf. eine Behandlung vorzeitig abgebrochen werden muss. Sollte der Hund im Betreuungszeitraum plötzlich erkranken oder sich verletzen, wird der Besitzer sofort informiert und das Tier in der nahe gelegenen Tierklinik Dr. Kröll in Erfurt-Gispersleben, vorgestellt.
Preise & Zusatzleistungen – Bringt ein Hund nachweislich Parasiten mit, entstehen Zusatzkosten für die benötigten Pflegeprodukte und die Behandlung aller Tiere des Hundehotels. Außerdem wird eine umfangreiche desinfizierende Reinigung in Rechnung gestellt (60,00 Euro). Die Behandlungspreise befinden sich in der Preisliste und müssen nach der Leistungserbringung bezahlt werden. Muss die Behandlung aufgrund des Verhaltens des Hundes wie beispielsweise Beißen vorzeitig abgebrochen werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu zahlen. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt. Werden vereinbarte Termine versäumt oder nicht rechtzeitig abgesagt, wird der vereinbarte Preis ebenfalls in Rechnung gestellt.
Nachbesserungen - Bei sofortigen, objektiv nachvollziehbaren Reklamationen, gewährt das Grüne Hundehotel eine sofortige Nachbesserung im Beisein des Hundehalters.
Personenbezogene Daten - Mit der Speicherung personen- und sachbezogener Daten in der Kundendatei erklärt sich der Tierbesitzer einverstanden. Diese Daten werden nur intern für die Kundenkarte genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Ausnahme stellt (im Notfall) der Tierarztbesuch dar, bei dem der Pflegevertrag und die Kopie des Impfausweises mitgenommen werden. So hat der Tierarzt sofort alle wichtigen Daten des Hundes und die Kontaktmöglichkeit zum Hundehalter. Handelt es sich um Fotos und Videos der Hunde, z.b. für die Veröffentlichung auf der Website oder den Sozialen Medien, hat der Hundebesitzer die Möglichkeit sein Einverständnis zu geben oder zu verneinen.
Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruchsrecht – Der Tierhalter jederzeit berechtigt um Auskunftserteilung zu den von Ihnen gespeicherten Daten zu bitten. Angegebene Daten können auf Ihren Wunsch jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die automatische Löschung der gespeicherten erfolgt nach Ableben des Tieres oder 3 Jahre nach dem letzten wahrgenommenen Termin.